Brust Op Krankenkasse

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In aller Regel müssen Schönheitsoperationen selbst bezahlt werden. Dies gilt mit großer Sicherheit, solange es sich um verschönernde Maßnahmen handelt, die allein der Ästhetik dienen und welche in die Kategorie der kosmetischen Maßnahmen fallen. Hierzu zählt vor allem die Brustvergrößerung, bei denen Implantate in die Brüste eingesetzt werden. Zwar kann man bei solchen Operationen anfragen, ob die Krankenkasse den Eingriff zahlen wird, allerdings sollte man sich hier keine allzu großen Hoffnungen machen.
Anders kann der Fall aussehen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und der Chirurg die Maßnahme ausreichend medizinisch begründen kann. In diesem Fall können zum Beispiel tubuläre Brüste sehr wohl ein medizinisches und psychologisches Problem sein, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Auch bei sehr ungleichen oder auffallend großen Brüsten kann eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, eine Brust OP durchzuführen. Gerade große Brüste können zu Rückenproblemen und Schwierigkeiten im gesamten Muskel-Skelett-Apparat führen wie zum Beispiel zu Verspannungen oder Schädigungen der Schultern und des Rückens. Hier kann es sehr gut möglich sein, dass die Kosten der Brustoperation durch die Krankenkasse bezahlt werden.
In jedem Fall fordert die gesetliche Krankenkasse zunächst einen Heil- und Kostenplan, wenn ein solcher Eingriff über die Krankenkasse gezahlt werden soll. Dieser Heil- und Kostenplan wird von dem jeweiligen Chirurgen angefertigt und ist dann bei der Versicherung einzureichen. Mit diversen Rückfragen ist dann noch zu rechnen bis sich der Versicherer ein Bild der jeweiligen konkreten medizinischen Umstände gemacht und seine Entscheidung gefällt hat. Diese Entscheidung wird der Patientin dann auch schriftlich mitgeteilt.
Unter Umständen kann es von Bedeutung sein, ob eine Patientin privat oder gesetzlich krankenversichert ist zum Beispiel über die AOK. Möglicherweise ist eine private Krankenversicherung bei der Beteiligung an den Behandlungskosten bis hin zu vollständigen Übernahme der Operationskosten zu einer etwas größeren Leistung bereit als eine gesetzliche Kasse.